Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.03.2012 Castineira Car Technology
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Castineira Car Technology. Für umseitigen Auftrag gelten zwischen der Firma Castineira Car Technology und dem Kunden nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart: Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Davon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von der Firma Castineira Car Technology durch ausdrückliche schriftliche Erklärung angenommen.
1. Dienstleistungsumfang:
Reparaturen von elektronischen Kfz-Bauteilen.
2. Reparaturaufträge
Reparaturaufträge werden mündlich, telefonisch, per mail, und schriftlich entgegengenommen.
Nach Erhalt des defekten Teils zusammen mit Ihrem Auftrag werden wir mit der Durchführung Ihrer Reparatur beauftragt.
3. Auftragserteilung und Auftragsauslegung
Bei der Auftragserteilung soll der Unternehmer den Kunden über Fehler bzw. deren Auswirkungen befragen und dieser entsprechend Auskunft geben. Soweit dies nach den Angaben und den technischen Gegebenheiten möglich ist, wird dem Kunden bei Auftragsannahme der vermutliche Reparaturpreis genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen.
Der Unternehmer kann bei Auftragsannahme, je nach Reparaturgegenstand, eine Kostenfreigabe fordern. Der Kunde sollte dies vor dem Paketversand des defekten Gerätes mit dem Unternehmer abstimmen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen. Der Kunde hat dem Unternehmer die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Reparatur zu gewähren. Insbesondere hat der Kunde aber dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Anläßlich einer Reparatur ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
Für kostenpflichtige Reparaturen kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis angeben. Sollte dieser überschritten werden oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes stehen, muss das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur eingeholt werden. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet. Im Rahmen der Fehlerermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme vom Reparaturpreis den Auftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.
Zeigen sich bei Reparaturen nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel, können wir die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach der Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann das Gerät bei Ablehnung der Reparatur unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. Gibt der Kunde auch innerhalb von 14 Tagen keine Entscheidung bekannt, darf Castineira Car Technology das Gerät entsorgen und ist von irgendwelchen Forderungen des Kunden per Saldo aller Ansprüche freigestellt.
4. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge
Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Sie wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn dieser den Auftrag während der Durchführung zurückzieht.
Die Prüfungspauschale wird von uns nur berechnet, wenn ein eingeschicktes Teil nicht reparabel ist oder der Fehler nicht zu lokalisieren ist oder der Kunde während der Reparaturdurchführung den Auftrag zurückzieht.
5. Kostenvoranschlag/Kostenermittlung.
Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenlos und werden dem Kunden mündlich / telefonisch oder per eMail mitgeteilt. Auf Wunsch wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt, z.B. für Versicherungen, für den ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt wird. Wird die Reparatur dann auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann das Gerät bei Ablehnung der Reparatur unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. Die Kosten für einen schriftlichen Kostenvoranschlag werden bei Reparaturauftragserteilung in Anrechnung gebracht.
6. Gewährleistung von Reparaturen und Haftung.
Die Gewährleistungsfrist für alle Reparaturen beträgt 12 Monate. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Reparaturgegenstand zum Gewerbebetrieb des Kunden, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die durchgeführte Reparatur und das dabei eingebaute Material. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Abholtermin, unabhängig vom tatsächlichen Abholzeitpunkt.
Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, das der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich auf keinen Fall um Gewährleistung. Der Unternehmer wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er eine Fortführung der Arbeiten wünscht.
Zeigt der Kunde offensichtliche Mängel der Leistungen des Unternehmers nicht unverzüglich an, so hat er es selbst zu vertreten, wenn bei der Beseitigung des nicht oder nicht vollständig beseitigten Mangels höhere Kosten entstehen, als ursprünglich vorgesehen.
Der Unternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist der Unternehmer verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten wiederherzustellen. Ist dieses unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfrist von 12 bzw. 6 Monaten gilt auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. Die Firma Castineira Car Technology übernimmt keine zusätzlichen Kosten, insbesondere Leihwagen, Kosten für den Ein- und Ausbau von Teilen, neue Ersatzteile, Austauschgeräte, wenn dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde. Firma Castineira Car Technology übernimmt im Falle einer Nachbesserung die Kosten für ein Standard Postpaket beim Rückversand zum Kunden.
Gewährleistungsausschluss
Gewährleistungsausschluss des Gerätes liegt vor:
- wenn das Garantiesiegel gebrochen wurde
- bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falscher Bedienung durch den Kunden verursacht wurden
- bei Fehlern infolge von mechanischer oder elektro-mechanischer Überbeanspruchung der Teile, chemischen oder atmosphärischen Einflüssen
- durch den Kunden Schäden verursacht werden, z.B. mangelhaften Selbsteinbau
- bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag
- Von der Garantie ausgeschlossen sind sämtliche Verschleißteile, wie z.B. Leuchtmittel (Glühlämpchen).
7. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers
Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann vom Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt eine Abholung nicht spätestens 2 Monate nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus der vorherigen Reparatur oder Kostenermittlung bleibt auch nach der Entsorgung des Reparaturgegenstandes bestehen. Entsorgungskosten sind jetzt noch hinzuzurechnen.
8. Eigentumsvorbehalt:
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile u.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Unternehmer das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Unternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Unternehmer vom Kunden den Reparaturgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Unternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau vorzunehmen. Entsprechende Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Daneben anfallende Kosten, zum Beispiel für Fracht, werden getrennt berechnet. Entsprechendes gilt auch für An- und Abfahrtswege.
Reparaturrechnungen sind in Bar bei Abholung zu zahlen. Bei Paketversand erfolgt die Zahlung durch Vorkasse /Überweisung. Andere Zahlungsmodalitäten kommen nur ausnahmsweise und nur bei besonderer Vereinbarung in Betracht.
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages selbst davon nicht berührt.
Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform
Gerichtsstandvereinbarung: Hiermit gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Paderborn als vereinbart.
Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
11. Widerrufsrecht und Belehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Castineira Car Technology
Haustenbeckerstrasse 62a
33102 Paderborn
Deutschland
Steuernummer: 339/5042/5400
USt-IdNr.: DE283207267
Email: info@castineira-car-technology.de
http://www.castineira-car-technology.de
Tel. +49 (0) 5251/6996254
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Verbaute Teile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa in einer Werkstatt möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht w ie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Zusendung des Kombis etc.)
12. Datenschutz.
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Auftragsgebers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Die Firma Castineira Car Technology ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Auftragsgeber, gleich ob diese selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert werden.
13. Inhalt des Onlineangebotes/Haftungsausschluss.
Der Autor Übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrässiges Verschulden vorliegt.
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14. Verweise und Links
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